AGBs

Allgemeine
Geschäfts­bedingungen

Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen der PROFLEXIS GmbH (Stand: 01.06.2022)

I.ALLGEMEINE INFORMATIONEN

1. Diese allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen („Bedingungen“) regeln die Beziehungen zwischen der PROFLEXIS GmbH („PROFLEXIS“) und den jeweiligen Geschäftspartnern von PROFLEXIS, die einen Auftrag erteilen („Kunde“). Die Bedingungen stellen einen wesentlichen Bestandteil aller Verträge dar, die zwischen PROFLEXIS und dem Kunden geschlossen werden. Sie gelten ferner für alle zukünftigen Lieferungen, Dienstleistungen und Angebote, die dem Kunden bereitgestellt werden, selbst wenn sie nicht erneut explizit vereinbart wurden.

2. Diese Bedingungen gelten für alle Unternehmen sowie alle juristischen Personen und Sonderfonds gemäß öffentlichem Recht im Sinne des Paragraphen 310 (1) BGB (Bürgerliches Gesetzbuch).

3. PROFLEXIS ist zu jeder Zeit berechtigt, diese Bedingungen zu modifizieren oder zu ändern. Der Kunde hat das Recht, jedweden solchen Modifizierungen oder Änderungen zu widersprechen. Widerspricht der Kunde solchen Modifizierungen oder Änderungen innerhalb einer Frist von 6 Wochen nach Erhalt der entsprechenden Mitteilung nicht, so werden diese Modifizierungen oder Änderungen bindend. PROFLEXIS hat den Kunden über sein Widerspruchsrecht in Kenntnis zu setzen, wenn die Änderungsmitteilung verschickt wird.

4. Der Begriff „Lieferung(en)“umfasst alle Verkäufe von Ersatzteilen und physischen Ausrüstungen sowie jedwede Leistungserbringung („Bereitstellung von Dienstleistungen“), die von einem Auftrag abgedeckt sind, der von dem jeweiligen Kunden erteilt wurde („Auftrag“).

5. Die Bedingungen können durch die speziellen Bedingungen ergänzt oder geändert werden, die detailliert im Lieferangebot der PROFLEXIS und dessen Anhängen („Angebot”), ihrer Auftragsbestätigung und Rechnung dargelegt sind.

6. Die Erteilung eines Auftrags stellt die vollständige Annahme dieser Bedingungen dar. Jedwede abweichenden Einkaufsbedingungen seitens des Kunden oder eines Dritten finden keine Anwendung, selbst wenn PROFLEXIS daran scheitert, diesen Bedingungen im Einzelfall ausdrücklich zu widersprechen. Selbst im Fall einer Bezugnahme auf ein schriftliches Dokument durch PROFLEXIS, das Bedingungen des Kunden oder eines Dritten enthält, oder in dem sich auf selbige bezogen wird, stellt dies keine Zustimmung zu diesen Bedingungen dar. Daher sind jedwede Bedingungen, die in Widerspruch zu diesen Bedingungen stehen oder hierin nicht vorgesehen sind, für PROFLEXIS nicht rechtsverbindlich, es sei denn, PROFLEXIS hat diesen ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Die Tatsache, dass PROFLEXIS sich nicht auf einen Paragraphen dieser Bedingungen bezieht, stellt keinen Verzicht seitens PROFLEXIS dahingehend dar, sich zu einem späteren Zeitpunkt auf selbigen zu beziehen.

7. Es gibt keine mündlichen Vereinbarungen oder Nebenabreden.

II. AUFTRÄGE

1. Bei allen Angeboten sind Änderungen vorbehalten; es handelt sich um unverbindliche Angebote, es sei denn, sie werden ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet oder sie enthalten einen bestimmten Zeitraum zur Annahme. Dies umfasst auch Kostenvoranschläge für Reparaturen. PROFLEXIS kann Aufträge oder Auftragsarbeiten innerhalb von vierzehn Tagen nach Erhalt annehmen.

2. Ein „Vertrag“ wird an dem Datum der von PROFLEXIS erstellten Auftragsbestätigung oder, in Ermangelung einer solchen, wenn PROFLEXIS mit der Erbringung der Leistungen beginnt, geschlossen. Alle Aufträge sind wirksam und unwiderruflich. Mündliche Vereinbarungen sind für PROFLEXIS nicht bindend, es sei denn PROFLEXIS bestätigt sie schriftlich.

3. Der Kunde kann einen Auftrag nicht stornieren, weder ganz noch teilweise, wenn dazu nicht die vorherige schriftliche Zustimmung von PROFLEXIS vorliegt und eine Entschädigung gezahlt wurde. Der Betrag der Entschädigung, abzüglich jedweder bereits erfolgten Zahlungen, gestaltet sich nach Ermessen von PROFLEXIS wie folgt:

a) entweder er entspricht dem Betrag des gesamten Schadens, der PROFLEXIS durch die Stornierung entstanden ist, oder

b) er entspricht einer Pauschale, die auf

(i) 20% des Auftragswertes, ausschließlich Steuern, festgelegt wird, wenn die Stornierung innerhalb von 15 Kalendertagen nach dem Datum der Erteilung des Auftrags angefordert wurde; oder

(ii) 70% des Auftragswertes, ausschließlich Steuern, wenn die Stornierung später als 15 Kalendertage nach dem Datum der Erteilung des Auftrags angefordert wurde.

Der Kunde ist berechtigt, nachzuweisen, dass Schäden, die aus einer solchen nicht autorisierten Stornierung des Auftrags hervorgehen, entweder nicht entstanden sind, oder wesentlich weniger betragen, als die Entschädigungssumme.

Der Kunde kann einen Auftrag nicht ändern (insbesondere in Bezug auf die Spezifikationen, Mengen und Lieferzeiten), nachdem der Vertrag geschlossen wurde, wenn dazu nicht die vorherige schriftliche Zustimmung von PROFLEXIS vorliegt und die ursprünglichen wirtschaftlichen Bedingungen des Vertrags neu ausgehandelt wurden, um den gesamten PROFLEXIS durch diese Änderung entstandenen Schaden zu beheben. Sollte der Kunde an der Vereinbarung der neuen anwendbaren Bedingungen scheitern, so sind die vorherigen Bedingungen des Vertrags maßgeblich.

III. PREISE UND ZAHLUNGSBEDINGUNGEN

1. Die Preise gelten für den in der Auftragsbestätigung angegebenen Liefer- und Leistungsumfang. Jedwede zusätzlichen oder speziellen Arbeiten (zusätzliche Dienstleistungen) werden gesondert in Rechnung gestellt.

2. Wir sind berechtigt, die Ansprüche aus unserer Geschäftsverbindung abzutreten.

3. Zahlungen auf abgetretene Forderungen, können mit schuldbefreiender Wirkung nur an die S-Factoring GmbH, Markt 7, 04109 Leipzig geleistet werden. Ein Hinweis ob eine Rechnung abgetreten wurde, ist auf unsere Rechnung entsprechend vermerkt.

4. Die Preise werden in der in dem Angebot dargelegten Währung angegeben und bezahlt oder – in Ermangelung solcher Angaben – in Euro. Die Preise verstehen sich netto, ausschließlich Steuern und ab Werk des Firmengeländes von PROFLEXIS (EXW, Incoterms ICC 2010). Stimmt PROFLEXIS zu, die Waren an einen anderen Standort zu liefern, so trägt der Kunde jedwede zusätzlichen Kosten für den Transport, die Verpackung und die Versicherung sowie jedwede Zollabgaben, Gebühren oder anderen öffentlichen Abgaben im Fall eines Exports.

5. Die Preise gelten für den in dem Angebot angegebenen Zeitraum oder – in Ermangelung einer solchen Angabe – über einen Zeitraum von 2 Wochen ab dem Datum des Angebots. Wurde im Einzelfall kein spezifischer Preis angeboten, so ist der Preis der Preis, der in der/den öffentlichen Preisliste(n) des jeweiligen Original-Herstellers angegeben ist und zum Zeitpunkt des Auftrags Anwendung findet.

6. Sofern nicht anderweitig schriftlich vereinbart, sind alle Rechnungen innerhalb von 14 Tagen ab dem Rechnungsdatum ohne Skontoabzug auf das Konto von PROFLEXIS zahlbar. Die Rechtzeitigkeit der Zahlung richtet sich stets danach, wann PROFLEXIS die Zahlung erhalten hat, in der Regel sobald der Betrag dem Konto von PROFLEXIS gutgeschrieben wird. Schecks gelten erst nach Einlösung als gültige Zahlung.

7. Im Fall eines Verzugs oder einer Verzögerung, der bzw. die nicht PROFLEXIS zuzuschreiben ist, oder im Fall eines Ereignisses, durch das die Abrechnung von dem gesamten oder eines Teils des Preises der Lieferung gerechtfertigt ist, kann PROFLEXIS diesen Preis an dem Datum in Rechnung stellen, der ursprünglich für den Abschluss des fraglichen Ereignisses vereinbart wurde, damit die Zahlung innerhalb der obigen Frist erfolgt.

8. Der Kunde ist nicht berechtigt, jedwede Zahlungen zurückzuhalten oder diese mit Gegenforderungen zu verrechnen, außer diese Gegenforderungen sind unbestritten oder wurden durch ein endgültiges gerichtliches Feststellungsurteil ordnungsgemäß anerkannt.

9. Jedwedes wesentliche Scheitern seitens des Kunden, eine vollständige Zahlung bis zum Fälligkeitsdatum zu leisten, führt zu Gunsten von PROFLEXIS zu Folgendem: (i) sofortige Vorauszahlung ohne Aufforderungsschreiben jedweder fälligen Summen, einschließlich Wechsel, aus jedwedem Grund, und (ii) sofortige Einstellung der Durchführung aller laufenden Aufträge und Dienstleistungen ohne formelle Benachrichtigung, insbesondere in Bezug auf eine Gewährleistung, und (iii) Umsetzung von Geldstrafen durch Anwendung des Zinssatzes, der von der Europäischen Zentralbank in Bezug auf ihre jüngsten Darlehenstransaktionen berechnet wird, plus 9 Prozentpunkte p.a., und (iv) Zahlung einer Pauschale von 40 Euro für die Inkassogebühren. Die Möglichkeit zum Fordern eines höheren Zinssatzes oder eines zusätzlichen Schadenersatzes im Falle eines Verzugs bleibt unberührt. Dieser Paragraph findet keine Anwendung, wenn das Scheitern bei der Vornahme der vollständigen Zahlung bis zum Fälligkeitsdatum nicht einem Scheitern seitens des Kunden zuzuschreiben ist.

IV. LIEFERUNG UND GEFAHRENÜBERGANG

1. Je nach Art der Lieferung umfasst die Lieferung i) die Bereitstellung der Ersatzteile und der physischen Ausrüstung an das Transportunternehmen auf dem Firmengelände von PROFLEXIS, selbst wenn PROFLEXIS den Transport übernimmt, oder ii) die Bereitstellung der Dienstleistungen.

2. Bei dem Lieferdatum handelt es sich um das in der Auftragsbestätigung angegebene Datum oder – in Ermangelung einer solchen Angabe – um das in dem Angebot angegebene Datum. Die Lieferung beginnt mit Folgenden, je nachdem, was später eintritt: i) mit der Auftragsbestätigung oder ii) mit Bezahlung der Anzahlung oder iii) mit der Durchführung jedweder für die Lieferung erforderlichen Aufgaben oder Pflichten seitens des Kunden.

3. PROFLEXIS hat die vereinbarte Lieferfrist eingehalten, wenn die auszuliefernden Waren das Firmengelände von PROFLEXIS rechtzeitig verlassen haben oder die Versandbereitschaft ordnungsgemäß mitgeteilt wurde. Ist eine Annahme erforderlich, und wird diese nicht aus berechtigten Gründen verweigert, so ist das Datum der Annahme oder alternativ das Datum der Mitteilung, dass die Waren und/oder Dienstleistungen annahmebereit sind, maßgeblich.

4. Der Gefahrenübergang an den Kunden erfolgt, sobald die Waren das Firmengelände von PROFLEXIS verlassen haben, und zwar ungeachtet dessen, ob die Lieferung in einer oder mehreren Sendungen erfolgt, oder ob PROFLEXIS andere Dienstleistungen übernommen hat, wie z. B. Versandkosten oder Lieferung und Einbau oder andere Dienstleistungen. Die Lieferfrist wird in Bank-Werktagen (also jeder Wochentag, an dem die Banken in Celle, Deutschland, geöffnet sind) und Transportzeiten und Arbeitsstunden, falls Stunden Anwendung finden, angegeben. Die Lieferzeit ist eine ungefähre Angabe und kann von PROFLEXIS geändert werden, wenn sich Umstände ergeben, die außerhalb der angemessenen Kontrolle von PROFLEXIS liegen.

V. EIGENTUMSVORBEHALT

1. Die Lieferungen bleiben das Eigentum von PROFLEXIS, bis alle Forderungen dem Kunden gegenüber im Zusammenhang mit der Geschäftstransaktion beglichen sind, gleich auf welcher Rechtsgrundlage. Gleiches gilt insbesondere, wenn jedwede Zahlungen für besonders bezeichnete Forderungen geleistet werden. Im Fall eines Kontokorrents, ist die Forderung als Sicherheit für die Saldoforderung von PROFLEXIS zu betrachten. Sowohl die Lieferungen, als auch alle anderen Waren, die diese gemäß diesem Paragraphen ersetzen und die ebenfalls einem Eigentumsvorbehalt unterliegen, werden im Folgenden als „Vorbehaltsware“bezeichnet.

2. Der Abnehmer ist zur Weiterveräußerung widerruflich ermächtigt; aus der Weiterveräußerung entstehende Forderungen auf Zahlung des Kaufpreises sind hiermit an uns abgetreten.

3. Wird die Vorbehaltsware bearbeitet oder mit anderen Waren kombiniert oder gemischt, die nicht das Eigentum von PROFLEXIS sind, so wird vereinbart, dass PROFLEXIS zur Miteigentümerschaft an den neuen Produkten oder Ausrüstungen berechtigt ist, und zwar in einem äquivalenten Verhältnis zu dem Wert der gelieferten Waren im Verhältnis zu dem Gesamtwert des neuen Produkts oder der neuen Ausrüstung. Der Kunden hat diese Waren kostenfrei im Auftrag von PROFLEXIS zu lagern.

4. Gefährdet der Eintritt oder drohende Eintritt eines wesentlichen Vermögensverfalls des Kunden die Erfüllung des Vertrags durch den Kunden, so ist PROFLEXIS berechtigt, von dem Vertrag zurückzutreten und die sofortige Rücksendung der gelieferten Waren zu verlangen. Ein drohender Eintritt eines wesentlichen Vermögensverfalls kann auf angemessene Weise spätestens dann angenommen werden, wenn der Kunden über einen Zeitraum von einem Monat in Zahlungsverzug ist, oder wenn der Kunden eine wesentliche Verletzung begeht, einschließlich, jedoch nicht beschränkt auf eine Nicht-Zahlung, die (a) nicht innerhalb von fünf Werktagen ab Erhalt eines Schreibens an den vertragsbrüchigen Kunden behoben wird, oder (b) die überhaupt nicht behoben werden kann. PROFLEXIS ist berechtigt, die Vorbehaltsware bei Wiederinbesitznahme zu verwenden. Nach Abzug eines angemessenen Betrags für die Nutzungskosten, muss der Gewinn aus dieser Nutzung von den Beträgen abgezogen werden, die der Kunde PROFLEXIS schuldet.

VI. GEWÄHRLEISTUNG

1. Alle Teile oder Dienstleistungen, bei denen während der gesetzlichen Verjährungsfrist ein Fehler auftritt, sind (unbeschadet der Betriebsdauer und nach Ermessen von PROFLEXIS) kostenfrei zu reparieren, auszutauschen oder erneut zu erbringen, vorausgesetzt, dass die Ursache für den Fehler zum Zeitpunkt des Gefahrenübergangs gemäß Paragraph IV.4bereits bestand.

2. Jedwede Mängelansprüche in Bezug auf die Qualität oder Rechtsmängel verjähren nach Ablauf von zwölf Monaten nach Lieferung der Waren oder, sofern eine Annahme erforderlich ist, nach Annahme der Waren. Die Frist beginnt an dem Datum der Übergabe an den Kunden oder bei Annahme, gleich ob der Kunde Kenntnis über jedwede Mängel hat oder nicht. Rechtsmängel laufen ebenfalls nach zwölf Monaten ab. Dies findet keine Anwendung, wenn das anwendbare Gesetz längere Gewährleistungszeiträume vorsieht sowie in Fällen von Verletzungen von Leben, Körper oder Gesundheit; in Fällen einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung seitens PROFLEXIS; und im Fall eines arglistigen Verschweigens eines Mangels. Die gesetzlichen Vorschriften in Bezug auf die Aussetzung von Fristen und die Aussetzung und den Neubeginn von Fristen bleiben davon unberührt.

3. Im Fall von Mängeln hat der Kunden PROFLEXIS schriftlich zu informieren (und nicht einen Vertreter; dies wäre nicht rechtsgültig). Erkennbare oder offensichtliche Mängel, d. h. sichtbare Mängel oder andere Mängel, die im Zuge einer sofortigen, sorgfältigen Prüfung sichtbar sind, müssen innerhalb von sieben Tagen nach Erhalt der Waren oder anderweitig innerhalb von sieben Tagen nach Feststellung der Mängel oder zu jedweder Zeit, zu der die Mängel von dem Kunden im Zuge der normalen Nutzung der Waren ohne genauere Prüfung festgestellt werden können, gemeldet werden.

4. Der Kunde ist allein dafür verantwortlich nachzuweisen, dass alle Gewährleistungskriterien eingehalten wurden, einschließlich des Zeitpunkts der Feststellung der Mängel und der rechtzeitigen Inkenntnissetzung von PROFLEXIS.

5. Falls PROFLEXIS dies verlangt, hat der Kunde PROFLEXIS die Möglichkeit einzuräumen, die Waren, die Gegenstand einer Reklamation sind, in dem Zustand zu prüfen, in dem sie sich befanden, als der Mangel festgestellt wurde, um herauszufinden, ob die Waren wirklich fehlerhaft sind. Der Kunde hat PROFLEXIS eine angemessene Möglichkeit zur Behebung und Nacherfüllung einzuräumen. Erfüllt der Kunde diese Anforderungen nicht, so verfallen alle Gewährleistungsansprüche für Schäden, die aus dieser Verletzung herrühren.

6. PROFLEXIS ist zu zwei Möglichkeiten zur Behebung dieses Fehlers berechtigt. Scheitert diese Nacherfüllung oder ist nicht angemessen akzeptabel oder wird von PROFLEXIS abgelehnt, oder in dem Fall einer Situation gemäß BGB Paragraph 281 (2) oder BGB Paragraph 323 (2), ist der Kunde berechtigt, die Vergütung gemäß den anwendbaren gültigen Vorschriften zu reduzieren oder von dem Vertrag zurückzutreten.

7. PROFLEXIS haftet für alle Ausgaben, die sich im Zusammenhang mit einer Nacherfüllung ergeben, einschließlich insbesondere, jedoch nicht beschränkt auf jedwede Transport-, Reise-, Arbeits- und Materialkosten, jedoch stets vorausgesetzt, dass eine Erhöhung dieser Kosten nicht durch die Entfernung der gelieferten Waren von dem Erfüllungsort an einen anderen Ort verursacht wurden, es sei denn, diese Entfernung entspricht einer ordnungsgemäßen Verwendung der Waren.

8. Ist der Kunde berechtigt, entweder eine Lieferung oder spezifische Nacherfüllung zu verlangen oder von dem Vertrag zurückzutreten oder anstelle der (vollständigen) spezifischen Leistung und/oder einer Vergütung von Ausgaben Schadenersatz geltend zu machen, so hat PROFLEXIS das Recht, von dem Kunden zu verlangen, dass er seine Rechte innerhalb einer angemessenen Frist ausübt.

9. Übt der Kunde seine Rechte nicht innerhalb der Frist aus, so ist er nicht berechtigt, Schadensersatz anstelle der Leistung geltend zu machen und/oder von dem Vertrag zurückzutreten, bis eine weitere angemessene vom Kunden gesetzte Frist verstrichen ist.

10. Aus unerheblichen Abweichungen von den vereinbarten Qualitätsstandards oder einer unerheblichen Beeinträchtigung der Nutzbarkeit, einer üblichen Abnutzung oder Schäden, die nach Gefahrenübergang aufgrund einer unsachgemäßen oder fahrlässigen Handhabung, übermäßigen Beanspruchung, fehlerhaften Bedienung, fehlerhaften Verarbeitung oder aufgrund anderer außergewöhnlicher externer Faktoren, die in dem Vertrag nicht berücksichtigt wurden oder von nicht reproduzierbaren Software-Fehlern herrühren, verursacht wurden, oder wenn der Fehler aufgrund der physikalischen, elektronischen oder Computer-Umgebung der Lieferung entstanden ist, oder in dem Fall, dass Teile oder Dienstleistungen, die für die Durchführung der Gewährleistung erforderlich sind, am Markt nicht verfügbar sind, ergeben sich keine Gewährleistungsansprüche. Führt der Kunde oder ein Dritter unsachgemäße Modifizierungen oder Wartungsarbeiten durch, so ergibt sich aus diesen Arbeiten oder den diesbezüglichen Folgen kein Gewährleistungsanspruch.

11. PROFLEXIS ist nicht verpflichtet, Fehler zu beheben, solange der Kunde nicht seine Zahlungspflichten erfüllt hat. Diese Bestimmung gilt unbeschadet jedweder Rechte zur Reduzierung der Vergütung.

VII. HAFTUNG, WIDERRUF UND RÜCKTRITT

1. Die Haftung von PROFLEXIS wird ausschließlich von diesen Bedingungen geregelt. Vorbehaltlich Paragraph VIIAbsatz 5 unten, werden alle Ansprüche, die nicht ausdrücklich hierin gewährt werden, einschließlich jedweder Ansprüche des Kunden auf Schadenersatz oder Erstattung von Ausgaben (im Folgenden als „Schadenersatzansprüche“bezeichnet) unabhängig von der Rechtsgrundlage im Fall einer Verletzung einer unwesentlichen Pflicht ausgeschlossen, wenn PROFLEXIS, deren Vertreter oder Agenten wegen leichter Fahrlässigkeit unter Anklage gestellt werden.

2. In dem Fall, dass eine wesentliche oder erforderliche Vertragspflicht (Kardinalpflicht) verletzt wird, ist PROFLEXIS ferner für leichte Fahrlässigkeit haftbar. Wesentliche vertragliche Pflichten umfassen die Pflicht zur rechtzeitigen Lieferung und zum Einbau von Waren und Dienstleistungen, die keine wesentlichen Fehler aufweisen, und zur Bereitstellung jedweder Beratungs-, Schutz-, Aufbewahrungs- und Sorgfaltspflichten, um es dem Kunden zu ermöglichen, die gelieferten Waren in der vertraglich vorgeschriebenen Weise zu verwenden, oder die darauf abzielen, um das Leben und die Gesundheit des Personals des Kunden oder Dritter zu schützen oder das Eigentum des Kunden vor wesentlichen Schäden zu schützen.

3. Ist PROFLEXIS grundsätzlich verpflichtet, eine Entschädigung gemäß Paragraph VIIAbsatz 2 zu zahlen, so ist diese Verpflichtung strikt auf Entschädigungen für solche Schäden beschränkt, die für die jeweilige Vertragsart charakteristisch sind und vorhersehbar waren, als der Vertrag unterzeichnet wurde oder als die Verletzung eintrat. Vorbehaltlich Paragraph VIIAbsatz 5 unten, können jedwede indirekten Schäden oder Folgeschäden, die sich aus Mängeln an den Waren ergeben, nur ersetzt oder behoben werden, vorausgesetzt, bei diesen Schäden handelt es sich um solche, die üblicherweise erwartet werden, wenn die Waren gemäß ihrem beabsichtigten Zweck verwendet werden. Vorbehaltlich Paragraph VIIAbsatz 5 unten, ist PROFLEXIS nicht verpflichtet, immaterielle Schäden, Nebenschäden oder Betriebsverluste, entgangene Gewinne, Datenverluste, Imageverluste, entgangene Geschäftsmöglichkeiten oder Verdienstausfall zu ersetzen.

4. Haben sich PROFLEXIS, deren Vertreter, Agenten oder Erfüllungsgehilfen nicht eines vorsätzlichen Fehlverhaltens oder einer groben Fahrlässigkeit schuldig gemacht, und vorbehaltlich Paragraph VIIAbsatz 5 unten, läuft das Recht des Kunden zum Fordern von Schadenersatz innerhalb eines Jahres nach Auftritt ab.

5. Durch Nichts in diesen Bedingungen wird die Haftung in Bezug auf Verletzungen von Leben, Körper oder Gesundheit beschränkt, oder in Fällen, in denen PROFLEXIS eine bestimmte Qualität versprochen oder garantiert oder einen Mangel arglistig verschwiegen hat, oder im Fall eines vorsätzlichen Fehlverhaltens oder einer groben Fahrlässigkeit. Die Haftung von PROFLEXIS gemäß den geltenden Produkthaftungsgesetzen bleibt unberührt.

VIII. HÄRTEFALL

Sollte ein Ereignis eintreten, dass außerhalb der Kontrolle von PROFLEXIS liegt und das das vertragliche Gleichgewicht in dem Maß gefährdet, dass die Erfüllung der Pflichten von PROFLEXIS unmöglich oder wesentlich kostspieliger wird, so vereinbaren die Parteien, nach Treu und Glauben eine Änderung des Vertrags auszuhandeln. Dies bezieht sich insbesondere auf Schwankungen bei den Rohstoffpreisen oder den Wechselkursen oder darauf, dass Hardware- oder Software-Ressourcen am Markt nicht verfügbar sind. Sollten die Parteien nicht zu einer Einigung gelangen, so kann PROFLEXIS den Vertrag mit einer Frist von 30 Tagen entschädigungslos kündigen.

IX. KÜNDIGUNG

In dem Fall, dass der Kunde an der Erfüllung jedweder seiner Pflichten scheitert, kann PROFLEXIS den Vertrag nach Gewährung einer angemessenen Nachfrist per Einschreiben mit Rückschein mit einer Frist von 30 Tagen kündigen.

X. ERFÜLLUNGSORT, GERICHTSSTAND, ANWENDBARES RECHT

1. Ausschließlicher Erfüllungsort für beide Parteien ist Celle.

2. Diese Bedingungen und alle zwischen PROFLEXIS und dem Kunden geschlossenen Verträge werden ausschließlich von den Gesetzen der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Kollisionsrechts und des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf vom 11. April 1980 (CISG) geregelt.

3. Der ausschließliche Gerichtsstand für alle Streitigkeiten, die sich aus oder im Zusammenhang mit diesen Bedingungen oder einem zwischen PROFLEXIS und dem Kunden geschlossenen Vertrag ergeben, einschließlich jedweder Streitigkeiten in Bezug auf Wechsel und Schecks, ist Celle.

4. Ist oder wird eine Bestimmung in diesen Bedingungen teilweise oder vollständig ungültig oder nicht durchsetzbar, so bleiben die restlichen Bestimmungen weiterhin vollständig in Kraft. Jede ungültige Bestimmung ist durch eine gültige, durchsetzbare Bestimmung zu ersetzen, die dem ursprünglichen vertraglichen Zweck so nah wie möglich kommt und die Interessen beider Parteien auf angemessene Weise schützt.

5. Der Kunde stimmt zu, dass PROFLEXIS die erforderlichen Daten in Bezug auf die Geschäftsbeziehung gemäß Paragraph 28 des Bundesdatenschutzgesetzes zum Zwecke der Datenverarbeitung speichern kann, und dass sie diese Daten an Dritte (wie beispielsweise Versicherungsgesellschaften) in dem Ausmaß übertragen können, der für die Erfüllung des Vertrags erforderlich ist.